Arbeitsamt-über-Weltreise-informieren-Leistungsantrag-Arbeitslosengeld

Arbeitsamt

Ich hätte natürlich auch gleich auf andere hören können. Aber es wäre zu einfach gewesen beim Arbeitsamt anzurufen, um meine Fragen zu klären. Also hab ich mir im Internet einen Wolf zum Thema ‚Arbeitslos melden bei Weltreise’ gesucht.

Was damals dabei raus kam, war allerdings sehr dürftig und nicht im Ansatz zufriedenstellend. Das sieht heute schon anders aus und zahlreiche Reiseblogs haben das Thema beackert. Damit kommt hier jetzt noch einer dazu, denn ich möchte dir meine Erfahrungen nicht vorenthalten.

Arbeitsamt und Weltreise

Irgendwann kommt er. Der Tag der Wahrheit. Der Tag, an dem du dich vor den Rechner klemmst und „Weltreise und Arbeitsamt“ in die Googlesuche tippst. Bock hast du nicht drauf. Wer will schon arbeitslos sein, geschweige denn sich arbeitslos melden müssen. Doch es nützt alles nichts. Auch wenn du Angst hast. Keine Sorge. Ich nehm sie dir. Mit meiner persönlichen Erfahrungen. Plus gefühlt einer Million Paragraphen, die alles fein säuberlich regeln. Also. Atme tief durch. Und auf los geht’s los.

Meine Erfahrung

Anarchie und Chaos im Kopf

Da ich meinen Job gekündigt hatte, musste ich mich wohl oder übel arbeitssuchend melden. Somit wurde ich direkt vor Reiseantritt mit einer meiner Urängste konfrontiert – Arbeitslosigkeit. Einerseits sind die gesellschaftlichen Stigmata noch immer groß und andererseits trug die Entscheidung für 12 Monate zu reisen ihr übriges dazu bei.

Ich hatte gerade erst angefangen mich über das Thema zu informieren und das was als Ergebnis bei rumkam, machte den Knoten im Kopf nicht kleiner. Zudem war meine Befürchtung, dass ich bei meiner Rückkehr gesperrt bin oder im schlimmsten Fall meine Arbeitslosengeldzeit beendet sein könnte. Was nach dem Arbeitslosengeld kommt wissen wir alle. Der Ruf von Hartz IV ist einschlägig bekannt.

Kann man schon so machen, ist aber kacke

Leider klang die Alternatividee eines gleitenden Übergangs vom letzten Arbeitstag direkt in die Weltreise zu gehen nur anfänglich gut. Bei genauerer Betrachtung war es auch nicht das Gelbe vom Ei. Denn spätestens nach meiner Rückkehr hätte ich mich arbeitslos melden müssen. Da die Berechnungsgrundlage für Arbeitslosengeld aber immer die letzten 24 Monate umfasst, von denen ich mindestens 12 Monate in Lohn und Brot gestanden haben muss, hatte sich auch dieses Gedankenspiel schnell in Luft aufgelöst. Von dem Geld kann ja keiner Leben.

Fragen wir doch einfach Dr. Google

Ich hatte also keine Wahl und klemmte mich an den Rechner. Ein paar Googlesuchen später fand ich einen Blog, der das Thema sehr ausführlich behandelte und riet sich mindestens einen Tag arbeitssuchend zu melden, um sich den Anspruch für die nächsten vier Jahre zu sichern. Damit hatte ich schon mal eine Aussage mit der ich arbeiten konnte, doch mir fehlten die Erfahrungswerte, um sie zu verifizieren. Also schaltete ich Dr. Google aus, hörte auf meinen Exfreund und rief endlich mal beim Arbeitsamt an. Direkt der erste Anruf war ein Glückstreffer. Der Mitarbeiter in der Hotline war extrem hilfsbereit und bestätigte meine Recherchen.

Ich wähle den Telefonjoker

Laut seiner Aussage reiche es sich für einen Tag arbeitssuchend zu melden, um sich den Arbeitslosengeldanspruch für die nächsten vier Jahre zu sichern. Anschließend solle ich mich einfach wieder telefonisch abmelden und auf Weltreise gehen. Sobald ich zurück sei, melde ich mich direkt beim Arbeitsamt arbeitslos und bekäme den vor Reiseantritt kalkulieren Anspruch. Zusätzlich machte er mich auch noch darauf aufmerksam, alle Behördengänge im Vorfeld zu erledigt. Damit würde ich mir am ersten des Monats den Gang zum Arbeitsamt für die persönliche Arbeitslosmeldung ersparen. Gesagt, getan, hatte ich einen Monat später einen Termin beim Arbeitsamt, um alle Formalien zu klären.

Jetzt kümmern wir uns erst mal um den Papierkram...

Am 30. Mai 2017 saß ich vor der Mitarbeiterin des Arbeitsamtes. Wir gingen meine Unterlagen durch. Dazu gehören unter anderem der Arbeitslosengeldantrag, sowie die Arbeitgeberbescheinigungen. Soweit war alles ok, einzig fehlte die Arbeitgeberbescheinigung meines letzten Arbeitgebers. Diese reichte ich einfach nach Austritt aus dem Unternehmen nach, denn ich war noch bis Ende Juli angestellt und die Bescheinigung muss nun mal alle Gehälter aufzeigen. Was auch noch fehlte war eine schriftliche Begründung für meine Kündigung. Ich hatte aus eigenem Antrieb gekündigt und damit wollte das Arbeitsamt wissen, ob sie mich sperren oder nicht.

... und später um ihr Leben!

Eine Woche danach. Gleiches Arbeitsamt. Empfangsbereich. Absolute Leere. Meine Chance. Ich meldete mich arbeitslos und bekam 40 Minuten später einen Termin für das zweite persönliche Gespräch. Die Sachbearbeiterin rief mich ins Zimmer und erklärte mir das Vorgehen. Dabei war eines ganz klar, Ziel des Arbeitsamtes ist es immer, dich schnell wieder auf den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Komme was wolle.

Um das Gespräch dahingehend abzukürzen, setzte ich Sie über meine Beweggründe in Kenntnis, womit wir das Gespräch auch direkt in eine andere Richtung lenkten. Wir kamen auf die Sperrzeit zurück und die Tatsache, dass ich aufgrund meiner Kündigung definitiv gesperrt werde. Allerdings sei das nicht schlimm, denn während meiner Reise würde diese laut ihrer Aussage ablaufen. Sogar wenn ich mich abmelde.

Ein Glaskugelblick

Das Gespräch nahm seinen Lauf. Wir sprachen über Fördermöglichkeiten nach meiner Rückkehr. Interessant klang, dass das Arbeitsamt die Option eines Karrierecoachings anbietet. Dafür gibt es dann einen Gutschein mit dem ich mir entweder einen Trainer aus einem Pool zertifizierter Anbieter oder direkt einen Coach vom Arbeitsamt aussuchen könne.

Ich glaube, gerade wer sich mit der Frage beschäftigt, was will ich eigentlich in meinem Berufsleben noch machen, sollte diese Möglichkeit nach der Weltreise nutzen. Es ist immer gut, jemand Externen auf die Bewerbung, die eigenen Stärken und Schwächen, sowie das eigene Auftreten schauen zu lassen. Ich behalte es im Hinterkopf, denn das Ziel meiner Weltreise war nicht mich selbst zu finden. Auch wollte ich für mich nicht die Frage beantworten, was ich mit meinem Leben sonst noch so anfangen wolle. Für mich stand die Erfüllung meines Lebenstraums im Vordergrund.

Höre öfter auf das verrückte, innere Kind in dir

Also, ist es schlimm sich arbeitslos zu melden? Nö. Nicht im Geringsten. Mittlerweile sehe ich es gelassen. Ob vor oder nach der Reise, was sind schon ein paar Monate Arbeitslosigkeit. Ich bin jetzt 33 Jahre alt und kann immer noch 34 Jahre bis zur Rente arbeiten. Das ist mein gesamtes Leben von der Geburt bis Jetzt noch einmal. Ehrlich gesagt, der Gedanke ist weitaus gruseliger.

Denn das was jetzt kommt, soll bitte genauso vollgepackt sein mit irren Abenteuern, angstfreier, kindlicher Leichtigkeit und jugendlichem Wahnsinn. So wie während der Reise. Dort habe gelernt los zu lassen und Dinge entspannter zu sehen. Meistens läuft es sowieso anders als du denkst. Also warum dran aufreiben. Ändern kannst du manches eh nicht. Stattdessen einfach mal mutig sein, denn wahrscheinlich wagst du dich damit in das größte Abenteuer deines Lebens überhaupt.

Arbeitsamt und Weltreise typische Fragen und Antworten

Muss ich mich arbeitslos melden?

So jetzt mal von vorne und ganz in Ruhe. Grundsätzlich musst du schon mal gar nichts. Ob du dich arbeitslos meldest oder nicht, hängt auch von deinen Umständen ab. Solltest du die vergangenen zwei Jahre nicht in einem Versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben, weil du zum Beispiel studiert hast, dann wirst du auch kein Arbeitslosengeld bekommen.

Das liegt ganz einfach daran, dass die Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Paragraph 143 geregelt ist. Die beträgt zwei Jahre, doch damit ist es noch nicht getan. Zusätzlich musst du auch noch Paragraph 142 SGB III erfüllen. Dieser besagt nichts anderes als das du innerhalb der Frist mindestens 12 Monate gearbeitet haben musst, um einen vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Ist das bei dir nicht der Fall, dann kann für dich immer noch Absatz 2 gelten und du könntest wenigstens für sechs Monate Arbeitslosengeld erhalten.

Warum sollte ich mich arbeitslos melden?

Zum einen, weil in Paragraph 141 SGB III Absatz 1, sowie im Merkblatt für Arbeitslose – Ihre Rechte und Ihre Pflichten – die Agentur für Arbeit definiert, dass du mit der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses verpflichtet bist dich spätestens drei Monate vor eintretender Arbeitslosigkeit persönlich arbeitssuchend zu melden. Sollte die Kündigung hingegen innerhalb von drei Monaten bis zur Arbeitslosigkeit eintreten, dann bist du verpflichtet dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend zu melden.

Zum anderen und das sind eigentlich auch die weitaus wichtigeren Gründe, damit du dir deinen Anspruch für die nächsten vier Jahre sicherst und weiter sozialversichert bist. Denn, du musst das Arbeitsamt wie deinen neuen Arbeitgeber verstehen. Sie übernehmen den Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse, die Pflegeversicherung, sowie die Rentenversicherung. Gleichzeitig zahlen sie auch den Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer, und das wird dir spätestens bei deiner nächsten Steuererklärung zu gute kommen.

Darüber hinaus ersparst du dir bei rechtzeitiger Meldung die Sperrzeit nach deiner Rückkehr. Denn gerade, wenn du aufgrund der Weltreise selbst gekündigt hast, wird dir das Arbeitsamt eine Sperre auferlegen. Diese beträgt regulär 12 Wochen, Ausnahmen und weitere Grundsätze sind im Paragraph 159 SGB III niedergeschrieben.

Wie melde ich mich arbeitslos?

Die Meldung selbst ist super einfach. Entweder du rufst bei der Hotline der Agentur für Arbeit an oder du registrierst dich eigenständig über arbeitsagentur.de und erstellst dein vollständiges Profil. Sobald du deinen Job gekündigt hast, sollte das deine erste Amtshandlung sein. Da ist das Arbeitsamt gnadenlos, denn wenn du es vor Reiseantritt nicht machst, dann fällt es dir im schlechtesten Fall nach der Reise auf die Füße und du bekommst Leistungen gekürzt und wirst gesperrt. Und mal ganz im Ernst, wer hat nach seiner Rückkehr schon Bock auf so was.

Während der Weltreise

Arbeitsamt und Weltreise

Zeit für Nervenkitzel. Du zählst die Tage bis zum Abflug. Nervosität macht sich breit. Die Frage „Hab ich nichts vergessen?“ begleitet dich täglich. Solange alles mit der Wohnung, den Versicherungen und der Post geregelt ist und du dich kurz vor Abflug beim Arbeitsamt abgemeldet hast, definitiv nicht.

Das kann ich dir jetzt schon sagen, denn fehlende Dinge kaufst du einfach unterwegs nach. Und alles weitere bezüglich Wohnung, Versicherung & Co. regelst du ebenfalls auf Reise. Also atme durch, lass einfach mal los und genieß die letzten Tage und Stunden in Deutschland mit Familie und Freunden. Die siehst du die nächsten Monate schließlich nur über Skype oder Whatsapp.

Wie melde ich mich vom Arbeitsamt ab?

Was soll ich sagen, es ist entweder ein Anruf bei der Hotline oder mit wenigen Klicks in deinem Account bei der Agentur für Arbeit geregelt. Du meldest dich ab, gibst die Gründe an und fertig ist der Lack.

Was passiert mit meinem Arbeitslosengeldanspruch?

Da du dich im Vorfeld schon arbeitslos gemeldet hast, hast du dir den Anspruch nach Paragraph 137 SGB III gesichert. In der Zwischenzeit bist du abgemeldet und gehst auch keiner neuen Versicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Damit kommt außerdem Paragraph 161 SGB III Absatz 2 zum Tragen, wonach dein Anspruch nach seiner Entstehung vier Jahre gültig ist.

Falls es dich also auf der Reise überkommt und du merkst, dass du gerne länger als 12 Monate reisen willst, dann ist das kein Problem. Denn solange die vier Jahre seit Entstehung nicht verstrichen sind, gilt der alte Arbeitslosengeldanspruch.

Läuft meine Sperrzeit während der Abmeldung ab?

Ja, tut sie. Ich hatte mich vor der Reise zum 1. August 2017 arbeitslos gemeldet und zum 18. August 2017 wieder abgemeldet, da ich dem Arbeitsmarkt ab dem 19. August nicht mehr zur Verfügung stand. Trotz der Abmeldung lief meine Sperrfrist vom 1. August bis zum 23. Oktober 2017 weiter und somit ab.

Kann ich mit Arbeitslosengeld reisen?

Eins vorab. Ich habe unterwegs definitiv Reisende getroffen, die sich nicht vom Arbeitsamt abgemeldet haben und mit Arbeitslosengeld gereist sind. Allerdings solltest du dir im Klaren darüber sein, dass du dem Arbeitsmarkt in Deutschland als Weltreisender nicht zur Verfügung stehst und damit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Denn auch hier gilt wieder der Grundsatz, dass das Arbeitsamt wie dein neuer Arbeitgeber zu betrachten ist.

Du hast also nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Zwar erfüllst du den Punkt der Beschäftigungslosigkeit, aber als Weltreisender weder die Punkte zwei und drei des Paragraphen 138 Absatz 1 des Dritten Sozialgesetzbuches. Die besagen nämlich, dass du dich in der Zeit der Arbeitslosigkeit bemühst, diese umgehend zu beenden und zudem den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehst. Heißt also nichts anderes als das du dem Arbeitsamt werktäglich postalisch zur Verfügung stehen musst und für eine erfolgreiche Vermittlung Bewerbungen schreibst.

Nach der Weltreise

Arbeitsamt und Weltreise

Manchmal gehört zu den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur auch eine Weiterbildung dazu. Nach elf Monaten Weltreise, denke ich mir mittlerweile, vielleicht sollte Reisen als Pflichtweiterbildung aufgenommen werden. Es müssen keine zwölf Monate sein, zwei oder drei reichen schon. Was du während der Reise lernst, ist wertvoller als jede staatlich anerkannte Weiterbildungsmaßnahme. Es erweitert den Horizont, du baust definitiv deine Fähigkeiten und Fertigkeiten aus, und erkennst dank anderer Lebensumstände in der Welt wie gut wir es in Deutschland haben.

Oft verkennen wir die Kleinigkeiten, die banalen Dinge. Das fängt schon bei der Krankenversicherung an. Die ist Pflicht in Deutschland und damit bist du bei Rückkehr und erfolgreicher Arbeitslosmeldung auch direkt wieder bei deiner alten Krankenkasse versichert. Egal was man dir im Vorfeld erzählt, das Fünfte Sozialgesetzbuch regelt in Paragraph 5 die Versicherungspflicht. Eine weitere Banalität mit der du dich im übrigen gerade beschäftigst ist, dass du finanziell durch das Arbeitsamt abgesichert bist. Du kannst deine Reise also genießen und musst nicht ständig darüber nachdenken einen neuen Job zu finden.

Das sieht für Menschen in anderen Ländern schon anderes aus. Nehmen wir zum Beispiel Thailand oder Vietnam. Egal wann du vor die Tür trittst, die Menschen arbeiten und das sogar ziemlich lange. Tag ein, tag aus. Ob als Verkäufer am Straßenrand, als Parkplatzeinweiser oder Taxifahrer. Die Menschen gehen einer Tätigkeit nach und haben dabei nicht wirklich frei. In Thailand sind es im Schnitt sechs Tage Urlaub im Jahr. Verglichen mit Deutschland können wir uns mit unseren gesetzlichen festgeschriebenen 24 Urlaubstagen, dann doch sehr glücklich schätzen.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Du hast wieder deutschen Boden unter den Füßen und die ersten Emotionen durch die Begrüßung von Freunde und Familie sind abgeklungen. Dann nichts wie los und auf zum Arbeitsamt. So hab ich es auch gemacht, allerdings erst zwei Tage später. Ich kam Samstagnacht an und das Amt hatte dementsprechend zu. Aber auch hier hat das Dritte Sozialgesetzbuch eine genaue Regelung festgelegt. Denn in Paragraph 141 Absatz 3 ist definiert, dass die Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Dienstbereitschaft der Agentur für Arbeit zu erfolgen hat. Also war meine erste Aktion am Montagvormittag zum Arbeitsamt zu fahren und mich persönlich arbeitslos zu melden.

Wie melde ich mich arbeitslos?

Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie vor der Abreise. Über die Hotline oder einfach online auf der Seite der arbeitsagentur.de. Wenn du dich online arbeitslos meldest, dann denk daran, dir im Vorfeld deine Zugangsdaten in deinen Reisedokumenten zu speichern. Ich hatte diese nicht zur Hand und scheiterte damit nicht nur Online, sondern auch an der Hotline.

Denn was die Hotline anbelangt, gibt es einen kleinen Haken, wenn du im Ausland sitzt. Um für wichtige Telefonate nach Deutschland Geld zu sparen, habe ich mir auf meinem Skypekonto ein Telefonguthaben eingerichtet. Sich arbeitslos melden, stufe ich jetzt mal in diese wichtigen Telefonate ein. Dumm nur das die Hotline dich über Tastenbefehle an einen Ansprechpartner weiterleitet und die funktionieren über einen Skypeanruf nicht. Da eine Spracherkennung mit Nummernansage nicht vorhanden ist, bleibt dir abschließend wie mir nichts anderes übrig als dich direkt nach deiner Ankunft persönlich arbeitslos zu melden.

Erhalte ich wirklich den vor der Reise gesicherten Anspruch?

Ja, tust du. Ich hab das Prozedere gerade durch. Meine Sperrzeit von drei Monaten oder 12 Wochen lief während der Reise ab und als Grundlage für die Kalkulation des Bemessungsentgelts dienten meine Versicherungspflichtigen Tätigkeiten vor Reiseantritt. Der positive Bewilligungsbescheid liegt mir jetzt auch schon vor und laut diesem bekomme ich abzüglich der Sperrzeit nach Paragraph 136 SGB III Arbeitslosengeld für 270 Kalendertage.

Wie wird mein Arbeitslosengeld berechnet?

Damit du dir ungefähr errechnen kannst, was du nach deiner Rückkehr als Arbeitslosengeld bekommst, gilt folgende Berechnungsgrundlage. Vom Bemessungsentgelt, was in etwa deinem Tagessatz aus deinem alten Job entspricht, werden 21 Prozent für die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) abgezogen. Ebenfalls geht ein monatlicher Betrag für die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag ab. Vom damit finalen Leistungsentgelt bekommst du dann ohne Kind 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) als Arbeitslosengeld.

Was mache ich, wenn ich NICHT in meinen alten Job zurück will?

Du kannst dir den ganzen Heckmeck mit dem Arbeitsamt natürlich sparen, wenn du deinen Job eigentlich magst und mit deinem Arbeitgeber eine andere Lösung gefunden hast. Ich habe mit meinem sowohl die Möglichkeit des Sabbaticals, als auch der ruhenden Arbeit sowie die Kündigung durchgesprochen. Nach ausführlichen Recherchen und basierend auf dem ursprünglichen Plan für zwölf Monate zu reisen, war die Kündigung die beste Entscheidung.

Aus jetziger Sicht wären auch der Sabbatical oder die ruhende Arbeit in Betracht gekommen, denn ich bin bereits nach elf Monaten nach Deutschland zurückgekehrt. Doch das weißt du vorher nicht. So sehr du deine Reise auch planst, was unterwegs passiert, kannst du nicht voraussehen. Vielleicht stellst du fest, dass die Weltreise für dich schon nach einem halben Jahr zu Ende ist, vielleicht bist du auch länger unterwegs, vielleicht entscheidest du dich auszuwandern oder du stellst einfach nur fest, dass du auf deinen alten Job keine Lust mehr hast.

Gerade im letzteren Fall empfehle ich dir, dich zunächst mit deinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Gegebenenfalls findet ihr eine Lösung, bei der du nicht in deine alte Position zurück musst, aber trotzdem im Unternehmen bleiben kannst. Findet ihr allerdings keinen gemeinsamen Nenner, weil du dich entschieden hast einen komplett neuen Weg einzuschlagen, dann bietet das Arbeitsamt auch Weiterbildungsmöglichkeiten an. Am besten du lässt dich im persönlichen Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin dazu beraten.