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Kündigen, Sabbatical oder ruhende Arbeit?

In dem Moment wo du dich für die Weltreise entscheidest, musst du dir überlegen was du mit deinem Job machst. Denn dem Arbeitsmarkt stehst du in dieser Zeit nicht zur Verfügung. In Deutschland gibt es verschiedene Optionen, die ganz und gar von dir und den Möglichkeiten deines Arbeitgebers abhängen.

Der klassische Weg ist immer noch die Kündigung, die moderne Variante der Sabbatical und die oft unterschätzte das ruhende Arbeitsverhältnis. Für welche Möglichkeit du dich am Ende entscheidest, hängt davon ab ob du deinen Job magst und anschließend wieder arbeiten gehst, wie lange du reist und ob du danach Arbeitslosengeld beziehen möchtest. Bei mir war die Findungsphase nach der richtigen Alternative ein sehr aufwendiger Prozess und ich habe mit meinem Arbeitgeber verschiedene Optionen durchgespielt. Schlussendlich blieb es bei der Kündigung.

Der Klassiker – Die Kündigung

1.1 Der Prozess

Kündigen ist immer noch die einfachste Lösung. Du setzt rechtzeitig ein Kündigungsschreiben auf, informierst deinen Arbeitgeber darüber, reichst sie ein und lässt dir alles bestätigen. Je nach Kündigungsfrist, die du in deinem Arbeitsvertrag findest, bist du dann noch für das Unternehmen tätig. Grundsätzlich macht es Sinn mindestens drei Monate vorher zu kündigen, da du somit auch keine Probleme mit dem Arbeitsamt bekommst.

Beim Arbeitsamt musst du dich direkt nach deiner Kündigung melden und angeben, dass du ab einem bestimmten Zeitpunkt arbeitslos wirst. Das Melden selbst funktioniert ganz einfach. Hierfür tätigst du einfach einen Anruf. Sollte noch kein Profil von dir erstellt worden sein, wird dieses als erstes aufgenommen. Anschließend gibst du die wichtigsten Punkte zur Arbeitsbeendigung an. Unter anderem auch ob dein Arbeitgeber dich entlassen hat oder du selbst gekündigt hast. Solltest du es nach dem Gespräch mit deinem Arbeitgeber nämlich geschafft haben, dass er dich einvernehmlich kündigt, bekommst du vom Amt keine Sperrzeit auferlegt. Anderenfalls wirst du vom Arbeitsamt für maximal drei Monate gesperrt.

Die Sperrzeit ist bei einer Weltreise jedoch nicht kritisch, da du diese problemlos während der Zeit abbummeln kannst, auch wenn du vom Arbeitsamt wieder abgemeldet bist. Denk aber daran, dass du bei Abmeldung vom Arbeitsamt auch nicht mehr bei den sozialversicherungspflichtigen Verbänden versichert bist. Also vergiss nicht dich dort abzumelden.

1.2 Die Zielgruppe

Die klassische Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für jeden geeignet, der entweder mit seinem Job unzufrieden ist, dessen Arbeitgeber kein Alternativprogramm anbietet oder der länger als zwölf Monate auf Reisen geht. Bei mir ist letzteres der Fall. Ich habe mit meinem Arbeitgeber sogar die letzten beiden Varianten durchgesprochen. Da wir allerdings für zwölf Monate unterwegs sein werden und ich mindestens 13 Monate arbeitslos bin, stellen mich die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten zukünftig schlechter.

Der Vorteil der Kündigung besteht darin, dass ich mir für die nächsten vier Jahre meinen Arbeitslosengeldanspruch auf Basis der jetzigen Berechnungsgrundlage sichere. Sollte in Zukunft mit Mal alles anders sein, der Wiedereinstieg in den Job nicht wie geplant laufen oder mein Arbeitgeber kündigt mich, behalte ich den jetzt kalkulierten Anspruch. Das ist bei einem Sabbatical und dem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht der Fall.

1.3 Unterm Strich

Es ist die richtige Lösung für alle, die langfristig auf finanzielle Sicherheit setzen. Außerdem bietet es sich für jeden an, der sich spontan für eine Weltreise entscheidet und damit nicht langfristig über einen bezahlten Sabbatical Rücklagen bilden kann. Für alle, die sowieso unglücklich in ihrem Job sitzen und sich die Frage stellen: ‚Was fange ich eigentlich mit meinem Leben an?’, ist das wohl die einzige Option. Solltest du dir zu dem noch denken, dass du auch auf ein Jahr Sozialversicherungspflicht verzichten kannst, da du in Zukunft sowie keine Rente mehr bekommst, dann ist das dein Weg.

Der moderne Weg – Der bezahlte Sabbatical oder auch Sabbatjahr

2.1 Der Prozess

Da das Unternehmen für das ich gearbeitet habe, zwar einen Sabbatical in seiner Betriebsvereinbarung verankert hat, aber kein bezahltes Sabbatical-Programm anbietet, war das Thema schnell vom Tisch. Trotzdem habe ich mich auch damit beschäftigt, um für das Personalgespräch vorbereitet zu sein. Grundsätzlich ist es in diesem Modell so, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, dass der Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum auf einen bestimmten Anteil seines Gehaltes verzichtet oder ein Überstundenkonto anlegt. In dieser Ansparphase bildest du also die Rücklagen für deine Auszeit. Mit den Einsparungen zahlt der Arbeitgeber für den Zeitraum der Auszeit weiter deinen Lohn. Weiterer Vorteil, du bleibst sozial versichert.

Alternativ zur Rückstellung des Gehaltes besteht auch die Möglichkeit ein Zeitkonto einzurichten. Auf diesem werden dann deine Überstunden gesammelt und für die Auszeit eingesetzt. Entsprechende Änderungen werden in einer Zusatzvereinbarung des Arbeitsvertrages festgehalten. Ebenfalls sind der Start sowie das Enddatum des Sabbatjahres festgeschrieben. Spontane verlängerst ist also nicht möglich.

2.2 Die Zielgruppe

Das Sabbatjahr ist für jeden geeignet, der einfach mal eine Pause vom Hamsterrad braucht, sich für die Planung seiner Weltreise sehr viel Vorbereitungszeit eingeplant hat und seinen Job mag. Zudem bietet es dir den Vorteil, dass du mit der Teilrückstellung deines Gehaltes monatlich auf sichere Rücklagen zurückgreifst. Somit kannst du auch auf Weltreise gehen, ohne im Vorfeld viel bei Seite gelegt zu haben. Verzicht lohnt sich also manchmal doch.

2.3 Unterm Strich

Wem es wichtig ist, dass er keine Lücke in der Pflegeversicherung oder bei der Rente hat, der sollte über den bezahlten Sabbatical nachdenken. Wenn du dann noch weißt, dass du frühestens in zwei bis drei Jahren startest oder deine Reisezeit weniger als sechs Monate beträgt, dann mach ein bezahltes Sabbatjahr.

Die unterschätzte kleine Schwester – Das ruhende Arbeitsverhältnis

3.1 Der Prozess

Das ruhende Arbeitsverhältnis, auch unbezahlter Sabbatical oder Sonderurlaub genannt, führt all zu oft ein Schattendasein neben seinem großem Bruder –dem bezahlten Sabbatjahr. Das allerdings vollkommen zu unrecht. Für mich war es bei den diversen Möglichkeiten nach der Kündigung die naheliegendste Variante. Warum? Ganz einfach, du musst langfristig kein Gehalt zurücklegen oder Überstunden sammeln.

Denn gerade die Mehrarbeit führt am Ende dazu, dass dein soziales Leben auf ein Minimum beschränkt wird. Deine Freunde sehen dich seltener, dein Partner wird unzufrieden und deine Familie fängt an sich sorgen zu machen. Und du? Du bleibst auf der Strecke, bist übermüdet und unzufrieden. Auch wenn es sehr schwarzmalerisch klingt, aber im schlimmsten Fall gehst du ohne Partner auf Weltreise oder verschiebst es immer wieder nach hinten. Das ist keine Überstunde wert.

Dann sei lieber diszipliniert und leg einen Teil deines Gehaltes zurück. Wenn du dann noch ein bisschen unternehmerisch denkst, ersparst du dir und deinem Arbeitgeber die Kosten für deine Abwesenheit. Denn bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis verzichten beide Seiten auf die gegenseitig in Anspruch genommenen Leistungen. Ebenso wie bei einem bezahlten Sabbatical werden alle Absprachen schriftlich in einer Zusatzvereinbarung festgehalten. Auch Start- und Enddatum sind verankert.

3.2 Die Zielgruppe

Du liebst deinen Job, dein Sozialleben und Spontanität. Dann bist du der richtige Typ für ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Trotz bezahltem Sabbaticalprogramm im Unternehmen bildest du die Rücklagen für die Weltreise lieber selbst als über deinen Arbeitgeber, womit du euch beiden Kosten ersparst.

3.3 Unterm Strich

Wenn du dir sicher bist, dass du nach weniger als zwölf Monaten wieder an deinem Arbeitsschreibtisch sitzen willst, du aber trotzdem im Augenblick lebst, dann geh in das ruhende Arbeitsverhältnis. Du musst zwar auf deine sozialversicherungspflichtigen Beiträge bei der Krankenkasse, gesetzlichen Pflegeversicherung und Rentenversicherung verzichten, doch ob die wirklich relevant sind, steht noch mal auf einem Blatt Papier.