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Gesundheitsvorsorge

Gesundheit ist wichtig. Ohne sie bist du aufgeschmissen. Das merkst du schon, wenn du eine Erkältung hast. Dann geht einfach nichts mehr. Du willst nur ins Bett und schlafen. Um wieder fit zu werden. Damit du das Leben wieder genießen kannst.

Das willst du auch auf Weltreise. Um für den Notfall trotzdem abgesichert zu sein, ist es wichtig sich im Vorfeld zu überlegen welche Versicherungen du die Gesundheit betreffend behalten solltest und welche nicht.

Sommer 2017. Den Tag weiß ich nicht mehr. Das Wetter auch nicht. Was ich jedoch nicht vergessen habe, das Aussagenchaos meiner Krankenkasse. Ich rief an, um zu erfahren, ob ich mich für die Weltreise abmelden müsse. Viel relevanter war allerdings, ob ich nach meiner Rückkehr wieder reinkäme. Denn, ich befinde mich immer noch in Kieferorthopädischer Behandlung. Und die wird von meiner Krankenkasse übernommen. Somit war das Thema von höchster Priorität für mich, für meine Krankenkasse eher weniger.

Entschuldigung, was haben sie gesagt?

Das haben die Antworten gezeigt, die ich bekam. Sie waren Haarsträubend. „Sie können nicht einfach wieder eintreten. Sie sind ja zwischenzeitlich privat über die Auslandskrankenversicherung angemeldet. Und von einer privaten kann man nicht einfach in eine gesetzliche Krankenkasse zurück.“ „Das geht nicht.“ „Es gibt die Möglichkeit eine Anwartschaft für 50 Euro monatlich zu machen. Damit sichern sie sich den Bleibeanspruch!“ Frust machte sich breit. Das waren jetzt alles nicht wirklich zufriedenstellende Antworten. Zumal ich im Nachgang feststellen musste, dass sie auch noch falsch waren.

Ich schweife mal kurz ab...

Wir machen einen Sprung auf dem Zeitstrahl der Geschichte und schreiben das Jahr 1881. Das Wetter in Berlin ist wolkig. Es wurde ein wenig Regen vorausgesagt. Mit 11 Grad ein typisch kalter Novembertag. Otto von Bismarck, seines Zeichens Reichskanzler, tritt vor den Reichstag und verliest die kaiserliche Botschaft. Deutschland wird eine gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiter einführen. Zwei Jahre später verabschiedet der Reichstag das Gesetz und ermöglichte Arbeitern damit eine freie ärztliche Behandlung, freie Arzneimittel und kleinere Heilmittel, Krankengeld ab dem 3. Tag von mindestens 50 Prozent des Lohnes, Sterbegeld in 20facher Lohnhöhe sowie Wöchnerinnenunterstützung für vier Wochen nach Niederkunft.

Bitte reden sie weiter – Die Faktenlage

Damit war Deutschland das erste Land der Welt das eine entsprechende Sozialversicherung erlies. Natürlich kamen über die Jahre weitere Leistungen für die gesetzliche Krankenversicherung dazu. Doch die wohl wichtigste besteht ebenfalls seit der Gründungszeit. Die Versicherungspflicht. Sie ist wohl auch der Hauptgrund warum du diese Seite liest. Denn du willst wissen, ob du problemlos für die Weltreise aus deiner Krankenkasse aus- und mit Rückkehr wieder eintreten kannst. Das kannst du. Ganz einfach.

Was sagt die Rechtslage?

Der Fakt steht im Fünften Sozialgesetzbuch in Paragraph 5 niedergeschrieben. Versicherungspflichtig sind demnach Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die dafür ein Arbeitsentgelt beziehen. Ebenso versicherungspflichtig sind Personen, die nach dem Dritten Sozialgesetzbuch Arbeitslosengeld beziehen, selbst wenn sie sich in der Sperrzeit befinden. Also solltest du deinen Job für die Weltreise kündigen wollen, dann brauchst du dir auch dahingehend keine Sorgen zu machen.

Ebenfalls ist in Absatz (9) dieses Paragraphen sowie in Paragraph 9 SGB V geregelt, dass sie dich aufnehmen müssen, wenn vor Kündigung der Mitgliedschaft ein Vertrag für den Zeitraum von fünf Jahren ununterbrochen bestanden hat. Ergo, egal wie, du kommst wieder in deine gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Behalten oder nicht behalten?

Bis zum Abflug solltest du auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert bleiben. Denn sollte doch noch etwas sein, kannst du einfach die elektronische Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen und die Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet. Für die Weltreise selbst benötigst du die Krankenversicherung nicht, denn die greift nur bei Schadensfällen im Inland und in Ländern mit denen Deutschland ein Sozialabkommen abgeschlossen hat. Da du dich auf Reise aber mit großer Wahrscheinlichkeit außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufhältst, benötigst du eine Auslandskrankenversicherung.

Wie melde ich mich ab?

Entweder du kontaktierst deine Krankenkasse direkt oder im Falle, dass du dich arbeitslos meldest und vor Abflug beim Arbeitsamt wieder abmeldest, wirst du einen Monat später automatisch abgemeldet. Und keine Sorge, auch das ist im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Paragraph 19 SGB V Absatz 2 beschäftigt sich mit dem Erlöschen und der Länge des Leistungsanspruchs.

Wie komme ich wieder zurück in die Versicherung?

Variante 1: Du meldest dich arbeitslos und gibst hierbei auch an wo du zuletzt krankenversichert warst. Damit werden die Daten automatisch an deine Krankenkasse geschickt, du bekommst eine Beitrittserklärung zugeschickt, füllst diese aus, sendest sie zurück und siehe da, du bist wieder krankenversichert.

Variante 2: Du meldest dich nicht arbeitslos. Dann ruf trotzdem bei deiner Krankenkasse an und behältst die Nerven, wenn sie dir wieder erzählen wollen, dass das alles nicht ginge. Lass dich stattdessen einfach verbinden. Dann meldest du dich nach Paragraph 9 SGB V freiwillig für die Versicherung an, lässt dir eine Beitrittserklärung schicken, füllst diese aus, sendest sie zurück und bist auch in diesem Fall wieder versichert. Allerdings trägst du die Kosten hierbei selbst.

Was deckt die Krankenkasse eigentlich noch ab?

So, war doch eigentlich gar nicht so schlimm. Und, tat gar nicht weh. Also Pflaster drauf, und weiter geht’s. Schön, wenn Dinge so einfach sind. Weniger schön ist, wenn es kompliziert wird. Zum Beispiel so wie nach dem 4. Oktober 2015. Es ist ein warmer Oktobertag. Der Himmel ist blau. Ich trage Chelseaboots. Eigentlich liebe ich sie. Heute werden sie mir zum Verhängnis.

Ein Sprung – ein Aufprall – Schmerz. Ich geh in die Knie, lege mich auf den nackten Asphalt und suche eine Position, in der es weniger weh tut. Es hilft nur minimal. 30 Minuten später Röntgen. Ich kann den Fuß kaum in eine L-Form bringen. Trotzdem, versuchen muss ich es, sonst komm ich nie aus der Notaufnahme raus. Tja nichts gebrochen, aber auf Krücken geht’s mit einer Fersenprellung nach Hause. Auf die Couch. Sie wird die nächsten Wochen meine neue Heimat.

Wer zahlt eigentlich meinen Lohn bei Krankheit?

Ich musste mich auf Arbeit krankmelden. Bekam Lohnfortzahlungen. Zumindest für die ersten sechs Wochen. Also hoffe ich bis dahin wieder fit zu sein. Die Realität sieht anders aus. Der Versuch, nach sechs Wochen wieder arbeiten zu gehen, scheitert kläglich. Allein die Anfahrt auf Krücken wird zum Martyrium. Also beschließe ich erneut meine Hausärztin aufzusuchen, werde weiter krankgeschrieben und muss bei der Krankenkasse gegen Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Krankengeld beantragen.

Das Krankengeld

Auch das zahlt dir die Krankenkasse. Krankengeld. Für einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bekommst du entweder 70 Prozent deines letzten Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent deines letzten Nettogehaltes von der Krankenkasse gezahlt. Entscheidungsgrundlage für den zugrunde gelegten Berechnungswert ist ein Vergleich zwischen den beiden Werten. Final bekommst du dann den niedrigeren Wert abzüglich der Sozialversicherungspflichtigen Beiträge von deiner Krankenkasse als Krankengeld ausgezahlt.

Damit kannst du dir relativ schnell ausrechnen, wie viel du als Krankengeld bekommst, und wirst feststellen, dass dir mit Mal um die 20 Prozent in der Kasse fehlen. Und jetzt stell dir vor, du hast dir auf Weltreise irgendwas getan, es verheilt gut, du gehst in deinen Job zurück und dann – BAMM! – holt es dich ein und du fällst nach deiner Rückkehr länger auf Arbeit aus. Aufgrund der Weltreise sind die Reserven erschöpft, wovon also leben?

Die Krankentagegeldversicherung

Genau für diesen Fall habe ich privat eine Krankentagegeldversicherung bei der Hanse Merkur abgeschlossen. Die sichert mich genau für diese Momente ab. Denn ich bekomme wie beim Krankengeld der Krankenkasse tägliches Geld, auch an Sonn- und Feiertagen, wobei von ihm keine Sozialabgaben abgezogen werden.

Heißt, ich hab je nach Höhe meines Nettogehaltes mindestens 5 Euro am Tag mehr in der Tasche. Das klingt jetzt vielleicht nicht viel, aber auf den Monat gerechnet machen 150 Euro zusätzlich im Portemonnaie schon was her. Dementsprechend habe ich dann auch auf den Ratschlag meines persönlichen Finanzberaters gehört und die Versicherung auf Weltreise weiterlaufen lassen.

Berufsunfähigkeit und Schwere Krankheiten

Das sind mir die 10,50 Euro im Monat dann doch wert. Genauso wie die 33,97 Euro für meine Schwere Krankheiten Vorsorge Versicherung der Canada Life Assurance. Denn du kannst dich selbst auf eine Weltreise so gut vorbereiten, wie du willst. Doch was unterwegs passiert, kannst du einfach nicht voraussagen. Auch wenn du immer hoffst, dass schon nichts passieren wird. Ich hab auch nicht gedacht, dass ich mich in Indonesien mit dem Roller pack. Im Nachgang bin ich froh, dass ich die Versicherung weiterlaufen lassen habe.

Denn die Schwere Krankheiten Vorsorge versichert eben auch Schwere Kopfverletzungen oder Schwere Unfälle. Wenn ich darüber nachdenke, dass der Rollerunfall auch anders hätte enden können, wird mir immer noch schlecht. Das haben zahlreiche Reisende unterwegs unter Beweis gestellt. Einfach nur die Entscheidung keinen Helm zutragen, mit mehr Tempo auf der Straße zu fahren oder selbst bei weniger Speed beschissen zu fallen, hätte so vieles ändern können.

Die Auslandskrankenversicherung

Dann wär die Reise vorbei gewesen und das Ersparte primär in die Behandlung vor Ort und in der Heimat geflossen. Allein die Arztkosten im Ausland für so einen Fall sind horrend. Klar werden sie von der Auslandskrankenversicherung übernommen, doch das kommt zum einen immer auf die Versicherungsbedingungen an und zum anderen musst du definitiv erst mal in Vorkasse gehen. Das geht an die Substanz. Vor allem von denen die dich in der Zeit pflegen und für deine Kosten aufkommen. Denn, du kannst es nicht.

Möchten Sie ein Upgrade? – Unbedingt!

Also heißt es sich vor der Reise definitiv mit Auslandskrankenversicherungen auseinandersetzen. Jede hat andere Versicherungsbedingungen und vor allem anderen Laufzeiten für die Versicherungszeit. Der Standard sind 90 Tage. Vielleicht hast du ja noch so eine Auslandskrankenversicherung, die dich für den normalen Urlaub absichert. Ich rate dir, prüfe sie. Falls sie nicht ausreicht, dann kündige sie rechtzeitig und schließ eine Neue ab.